Die rötliche Färbung der Armleuchteralge ist einzigartig und wird durch ein spezielles Carotin bedingt. Während in Gefäßpflanzen hauptsächlich Beta-Carotin verkommt, enthält Chara tomentosa zusätzlich Gamma-Carotin. Dieser Farbstoff ist besonders in jungen Zellen eingelagert und dient wahrscheinlich als Schutz vor Starklicht und UV-Strahlung.
Die Hornblättrige-Armleuchteralge (Chara tomentosa) ist im See ein Indiz für die geringe Nährstoffbelastung. Darüber hinaus mögen Armleuchteralgen kalk- bzw. basenreiche Gewässer und bilden dann stabile Grundrasen. Ihren Verbreitungsschwerpunkt hat sie in der Mecklenburgischen Seenplatte und im Voralpenland. Aber auch im Brackwasser der Ostsee und in Sekundärgewässern in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern ist sie zu Hause.
Fast verschollen
In den 50-er Jahren deckte die Hornblättrige Armleuchteralge „in ungeheuren Mengen“ den Seeboden des Zürichsees. Im Bodensee wurde sie „schiffsladungsweise“ zur Kompostgewinnung geerntet. Mitte der 90-er Jahre galt die Hornblättrige Armleuchteralge für den Bodensee und Zürichsee durch massive Einleitung von Abwässern noch als ausgestorben. Heute können wir sie wieder im Bodensee beobachten und erste Pflanzen wurden 2018 im Zürichsee wiederentdeckt. In vielen Seen in der Schweiz bis auf die Alpen-Nordflanke gilt sie als verschollen. In Österreich sind die weitaus größten Vorkommen im Attersee und im Irrsee zu finden. Im Traunsee ist sie seit 1952 verschollen. In den Seen Schleswig-Holsteins war sie einst eine der am weitverbreitetsten Arten des Flach- und Tiefenwassers der großen Seen. Die letzten Vorkommen im Suhrer See sind seit 2002 verschollen und die übrigen Vorkommen sind der Eutrophierung zum Opfer gefallen. In Hessen gilt die Art in der aktuellen Roten Liste 2021 als ausgestorben. Aber auch in der Mecklenburgischen Seenplatte ist diese Art aus vielen Seen verschwunden bzw. die Bestände werden durch Eutrophierung und Fischbesatz zurückgedrängt.
In Deutschland und in der Schweiz gilt die Hornblättrige Armleuchteralge als gefährdet. Österreich sieht eine besondere Verantwortung für die Art. Der Schutz vor Eutrophierung sowie eine extensive fischereiliche Nutzung inklusive eines Fischbestandes, der an den Gewässertyp angepasst ist, gelten als wichtigste Maßnahmen.