Umgang mit der Corona-Krise im VDST

Um nicht zur Virusverbreitung beizutragen, sind alle Hinweise der Bundesregierung und des Robert Koch-Institutes zu beachten. Für den VDST heißt das:

– Absage aller Veranstaltungen zunächst mindestens bis zum 30. April 2020.
– Landesverbänden und Vereinen wird dringend empfohlen, entsprechend zu handeln.
– Dabei könnte die Frist bis zur Neuentscheidung kürzer gesetzt werden.

Das Präsidium wird regelmäßig in kurzen Abständen die Lage beraten.

Den kompletten Artikel mit dem Hinweisen des FB Medizin findet Ihr hier.